Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gaslieferungen und Überlassung von Paletten und Behältern
Vorbemerkungen
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Lüdenbach
GmbH, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Enthält
die Annahmeerklärung des Kunden abweichende oder ergänzende Bedingungen,
so sind diese nur mit einer schriftlichen Bestätigung durch die Lüdenbach
GmbH wirksam.
Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen
immer der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Mengenermittlung
Die Mengenabgabe m³ bezieht sich auf den Gaszustand bei 15°C und 1
bar. Eine Vergütung der Restinhalte ist ausgeschlossen.
Transport und Umgang mit Gasen, Behältern und Paletten
Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie
die Rückführung des Leergutes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Bei Selbstabholung durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten,
ist der Kunde allein für eine ordnungsgemäße Be- und Entladung
sowie für die Ladungssicherung zuständig und verantwortlich. Wirkt
die Lüdenbach GmbH dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr
des Kunden. Der Kunde stellt die Lüdenbach GmbH von Ansprüchen frei,
die gegen sie wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer
Beladung geltend gemacht werden.
Die Beachtung der maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die allgemein anerkannten Regeln
der Technik, obliegen dem Kunden.
Bezug von Propan
Steuerbegünstigtes Propan darf nur zur Erzeugung von Licht und Wärme
verwendet werden. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz von Propan für andere
Zwecke, beispielsweise als Treibgas zum Antrieb von ortsbeweglichen Motoren,
hat er dies so rechtzeitig anzuzeigen, dass die Lüdenbach GmbH zu Lasten
des Kunden die Lieferung ordnungsgemäß versteuern kann. Im Übrigen
ist der Kunde für die Beachtung der mineralölsteuerlichen Bestimmungen
selbst verantwortlich.
Gewährleistung und Haftung
Für mangelhafte Gaslieferungen erhält der Kunde eine Ersatzlieferung
oder eine Gutschrift in Höhe des berechneten Betrages. Etwaige Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung
von Sorgfaltspflichten sind, gleich auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen,
auf den Wert der Lieferung begrenzt. Vermögensschäden werden grundsätzlich
nicht ersetzt.
Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches
Verhalten verursacht worden ist oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
beruht sowie bei zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
Eine Umkehr der Beweislast zu Nachteil der Lüdenbach GmbH ist mit der
vorstehenden Regelung nicht verbunden.
Sachmängel
Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der 12-monatigen Verjährungsfrist
einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
vorlag, werden von der Lüdenbach GmbH wahlweise unentgeltlich nachgebessert
oder ausgetauscht.
Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Sie gilt nicht, soweit das Gesetz
längere Fristen zwingend vorschreibt. Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen
durch den Kunden setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden
Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Festgestellte Sachmängel sind der Lüdenbach GmbH vom Kunden unverzüglich
anzuzeigen. Schadhafte Behälter oder Paletten dürfen nicht in Benutzung
genommen werden und sind in auffälliger Weise zu kennzeichnen.
Die Lüdenbach GmbH ist berechtigt innerhalb einer angemessener Frist eine
Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese fehl, kann der Kunde wahlweise
vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises vornehmen.
Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rückgriffsansprüche
des Kunden gegen die Lüdenbach GmbH bestehen nicht.
Haftung durch den Kunden
Der Kunde trägt, bis auf den normalen Verschleiß, in jedem Fall
das Aufbewahrungs- und Verlustrisiko für die übernommenen Behälter
und Paletten bis zu ihrer Rückgabe an die Lieferstelle. Für beschädigte
Behälter und Paletten hat der Kunde Instandsetzungskosten zu tragen. Gibt
er Behälter und Paletten nicht oder in einem Zustand zurück, der
eine Wiederherrichtung mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so hat
er den entsprechenden Wertausgleich zu entrichten.
Behälter des Kunden
Behälter des Kunden werden, sofern der Lüdenbach GmbH kein anderer
Auftrag vorliegt, gefüllt und zur Abholung bereitgestellt. Das Füllwerk
ist auch ohne besonderen Auftrag berechtigt, Behälter des Kunden vor ihrer
Befüllung gemäß den geltenden Vorschriften prüfen bzw.
herrichten zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Lieferung
durch Dritte
Die Lüdenbach GmbH kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch
durch Dritte ausführen lassen, ohne dass die Rechte und Pflichten des
Kunden gegenüber der Lüdenbach GmbH berührt werden.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn die Lüdenbach
GmbH darüber am Fälligkeitstag verfügen kann. Bei nicht rechtzeitiger
Zahlung ist die Lüdenbach GmbH berechtigt, vom Tage der Fälligkeit
an Verzugszinsen und kostendeckende Mahngebühren zu berechnen. Der Lüdenbach
GmbH ist es vorbehalten, einen eventuell darüber hinausgehenden Verzugsschaden
gesondert geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Lüdenbach GmbH das Recht vor,
Lieferungen einzustellen oder gegen Bezahlung in bar zu liefern.
Verzug
Im Falle des Lieferverzuges oder des Lieferausfalls kann der Kunden, nach
Verstreichung einer durch die Lüdenbach GmbH angesetzte angemessene Nachfrist,
vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden werden nur bei vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Verursachung ersetzt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
Eigentum der Lüdenbach GmbH. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen
der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Bis zur vollständigen
Tilgung aller offenen Forderungen tritt der Kunde im Falle der Weiterveräußerung,
welche nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet
ist, hiermit sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen und sonstige Ansprüche mit allen Nebenrechten in entsprechender
Höhe der Forderungen aus der Warenlieferung an die Lüdenbach GmbH
ab.
Pfändungen, Beschlagnahmungen und jede andere Beeinträchtigung der
von der Lüdenbach GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch
Dritte ist der Lüdenbach GmbH unverzüglich anzuzeigen. Von etwaigen
Kosten einer nicht unberechtigten Intervention stellt der Kunde die Lüdenbach
GmbH frei. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
durch die Lüdenbach GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, so
dass alle Rechte von der Lüdenbach GmbH aus dem Rechtsgeschäft bestehen
bleiben.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Lüdenbach Gmbh, Altebach
4, 53783 Eitorf, Deutschland, E-Mail
info@gase-luedenbach.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen wie Betriebs-,
Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks und Aussperrungen
ruhen für die Dauer und den Umfang der Störung die gesetzlichen und
vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände
bei Unterlieferanten eintreten.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Soweit nach § 38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand 53721 Siegburg
vereinbart.
Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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