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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gaslieferungen und Überlassung von Paletten und Behältern

Vorbemerkungen

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Lüdenbach GmbH, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Enthält die Annahmeerklärung des Kunden abweichende oder ergänzende Bedingungen, so sind diese nur mit einer schriftlichen Bestätigung durch die Lüdenbach GmbH wirksam.
Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Mengenermittlung

Die Mengenabgabe m³ bezieht sich auf den Gaszustand bei 15°C und 1 bar. Eine Vergütung der Restinhalte ist ausgeschlossen.

Transport und Umgang mit Gasen, Behältern und Paletten

Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten, ist der Kunde allein für eine ordnungsgemäße Be- und Entladung sowie für die Ladungssicherung zuständig und verantwortlich. Wirkt die Lüdenbach GmbH dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt die Lüdenbach GmbH von Ansprüchen frei, die gegen sie wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
Die Beachtung der maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, obliegen dem Kunden.

Bezug von Propan

Steuerbegünstigtes Propan darf nur zur Erzeugung von Licht und Wärme verwendet werden. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz von Propan für andere Zwecke, beispielsweise als Treibgas zum Antrieb von ortsbeweglichen Motoren, hat er dies so rechtzeitig anzuzeigen, dass die Lüdenbach GmbH zu Lasten des Kunden die Lieferung ordnungsgemäß versteuern kann. Im Übrigen ist der Kunde für die Beachtung der mineralölsteuerlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

Gewährleistung und Haftung

Für mangelhafte Gaslieferungen erhält der Kunde eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in Höhe des berechneten Betrages. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten sind, gleich auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen, auf den Wert der Lieferung begrenzt. Vermögensschäden werden grundsätzlich nicht ersetzt.
Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht worden ist oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht sowie bei zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
Eine Umkehr der Beweislast zu Nachteil der Lüdenbach GmbH ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

Sachmängel

Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der 12-monatigen Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden von der Lüdenbach GmbH wahlweise unentgeltlich nachgebessert oder ausgetauscht.
Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Sie gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen durch den Kunden setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Festgestellte Sachmängel sind der Lüdenbach GmbH vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Schadhafte Behälter oder Paletten dürfen nicht in Benutzung genommen werden und sind in auffälliger Weise zu kennzeichnen.
Die Lüdenbach GmbH ist berechtigt innerhalb einer angemessener Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese fehl, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises vornehmen.
Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Lüdenbach GmbH bestehen nicht.

Haftung durch den Kunden

Der Kunde trägt, bis auf den normalen Verschleiß, in jedem Fall das Aufbewahrungs- und Verlustrisiko für die übernommenen Behälter und Paletten bis zu ihrer Rückgabe an die Lieferstelle. Für beschädigte Behälter und Paletten hat der Kunde Instandsetzungskosten zu tragen. Gibt er Behälter und Paletten nicht oder in einem Zustand zurück, der eine Wiederherrichtung mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so hat er den entsprechenden Wertausgleich zu entrichten.

Behälter des Kunden

Behälter des Kunden werden, sofern der Lüdenbach GmbH kein anderer Auftrag vorliegt, gefüllt und zur Abholung bereitgestellt. Das Füllwerk ist auch ohne besonderen Auftrag berechtigt, Behälter des Kunden vor ihrer Befüllung gemäß den geltenden Vorschriften prüfen bzw. herrichten zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

Lieferung durch Dritte

Die Lüdenbach GmbH kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der Lüdenbach GmbH berührt werden.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn die Lüdenbach GmbH darüber am Fälligkeitstag verfügen kann. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Lüdenbach GmbH berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen und kostendeckende Mahngebühren zu berechnen. Der Lüdenbach GmbH ist es vorbehalten, einen eventuell darüber hinausgehenden Verzugsschaden gesondert geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Lüdenbach GmbH das Recht vor, Lieferungen einzustellen oder gegen Bezahlung in bar zu liefern.

Verzug

Im Falle des Lieferverzuges oder des Lieferausfalls kann der Kunden, nach Verstreichung einer durch die Lüdenbach GmbH angesetzte angemessene Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden werden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung ersetzt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Lüdenbach GmbH. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen tritt der Kunde im Falle der Weiterveräußerung, welche nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet ist, hiermit sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche mit allen Nebenrechten in entsprechender Höhe der Forderungen aus der Warenlieferung an die Lüdenbach GmbH ab.
Pfändungen, Beschlagnahmungen und jede andere Beeinträchtigung der von der Lüdenbach GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte ist der Lüdenbach GmbH unverzüglich anzuzeigen. Von etwaigen Kosten einer nicht unberechtigten Intervention stellt der Kunde die Lüdenbach GmbH frei. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch die Lüdenbach GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, so dass alle Rechte von der Lüdenbach GmbH aus dem Rechtsgeschäft bestehen bleiben.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Lüdenbach Gmbh, Altebach 4, 53783 Eitorf, Deutschland, E-Mail info@gase-luedenbach.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks und Aussperrungen ruhen für die Dauer und den Umfang der Störung die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Soweit nach § 38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand 53721 Siegburg vereinbart.
Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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